- Gewährverband
- Sparkassen-Gewährverband; öffentlich-rechtliche Körperschaft (Gemeinde, Kreis etc.), die eine ⇡ Sparkasse errichtet und deren Gewährträger ist (z.B. Gemeinde für Gemeindesparkasse). Der G. haftet für sämtliche Verbindlichkeiten der Sparkasse und schafft dadurch die Voraussetzung dafür, dass eine Sparkasse für mündelsicher (⇡ Mündelsicherheit) erklärt wird. G. erlässt Satzung; meist Personalunion zwischen dem Vorsitzer seines Verwaltungsorgans und dem Vorsitzenden des Sparkassenvorstandes.
Lexikon der Economics. 2013.