Gewährverband

Gewährverband
Sparkassen-Gewährverband; öffentlich-rechtliche Körperschaft (Gemeinde, Kreis etc.), die eine  Sparkasse errichtet und deren Gewährträger ist (z.B. Gemeinde für Gemeindesparkasse). Der G. haftet für sämtliche Verbindlichkeiten der Sparkasse und schafft dadurch die Voraussetzung dafür, dass eine Sparkasse für mündelsicher ( Mündelsicherheit) erklärt wird. G. erlässt Satzung; meist Personalunion zwischen dem Vorsitzer seines Verwaltungsorgans und dem Vorsitzenden des Sparkassenvorstandes.

Lexikon der Economics. 2013.

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